Hamburg. Das “Gefahrengebiet” hat ein Nachspiel, vielleicht auch juristisch. Im Zuge der Recherche über die handwerkliche Arbeit des Gesetzes, auf dessen Basis das Instrument Gefahrengebiete eingerichtet wird, sind wir über einen Eilantrag beim Hamburger Verwaltungsgericht gestolpert. ‘Wo kein Kläger, da kein Richter’ sagt man bekanntlich und deshalb ist das Spektakel der Organe natürlich selbst im […]
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